Harald H. Zier
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harald H. Zier
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht und einer vielfältigen Mandantschaft kenne ich die typischen Problemstellungen und Ziele beider Seiten einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Diese Kenntnisse ermöglichen es mir, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Meine umfangreichste Erfahrung liegt in folgenden Bereichen:
Ich biete Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Kündigungen und Versetzungen sowie eine kompetente Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, unterstütze ich Sie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit und erarbeite mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Interessen zu verteidigen.
In Kündigungsschutzverfahren setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und strebe an, die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen, sei es durch Verhandlung einer Abfindung, Wiedereinstellung oder andere geeignete Maßnahmen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Einschätzung und der Entwicklung einer geeigneten Reaktion.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie Mobbing am Arbeitsplatz erleben, und helfe Ihnen, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte zu schützen.
Mein Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit in diesen schwierigen Situationen zu verschaffen und gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt.
Ich biete Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung von maßgeschneiderten Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Als Arbeitnehmer helfe ich Ihnen dabei, Ihr Arbeitszeugnis auf Vollständigkeit, Korrektheit und wohlwollende Formulierungen zu überprüfen. Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der Formulierung von Änderungswünschen und setze diese in Ihrem Namen durch, um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihre Leistungen und Qualifikationen angemessen widerspiegelt.
Als Arbeitgeber stehe ich Ihnen bei der Erstellung rechtssicherer und präziser Arbeitszeugnisse zur Seite, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig ein faires und klares Bild der Leistungen und Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter zeichnen.
Meine Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell vereinbarten Honorarvereinbarung. Transparenz und faire Honorargestaltung sind mir wichtig. Vor Mandatsbeginn informiere ich Sie umfassend. Bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung bitte ich um Mitteilung zur Einbeziehung und Deckungsanfrage.
Zur Klärung der Erfolgsaussichten Ihres Falls oder für rechtliche Detailfragen biete ich eine Erstberatung an. Die Gebühr hierfür liegt zwischen € 90,00 und € 190,00 für Verbraucher bzw. € 250,00 für Gewerbetreibende, jeweils zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft die Kosten für eine Erstberatung, wenn ein Bezug zum versicherten Risiko besteht. Ich kläre das gerne für Sie.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Kanzlei aufzusuchen, bin ich auch gerne zu einer telefonischen Beratung oder Onlineberatung bereit. Bitte erfragen Sie hierzu die Konditionen.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage
Ihr Partner für rechtliche Expertise und Vertretung. Kompetente Unterstützung und zuverlässige Beratung in allen Fragen rund um Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen.
Harald H. Zier
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Romanstr. 5 (EG), 80639 München
office@zier-law.de
Ich freue mich auf Ihre Anfrage
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